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Stichwort English Beschreibung
Versicherungsvertragsgesetz (VVG) German Insurance Act Das am 19. Dezember 2006 wesentlich geänderte Gesetz über den Versicherungsvertrag gliedert sich in fünf Abschnitte. Der erste befasst sich mit Vorschriften für sämtliche Versicherungszweige. Der zweiten bezieht sich auf Vorschriften zur Schadensversicherung, der dritte Abschnitt sich auf Lebens- und Krankenversicherungen und der vierte auf Unfallversicherungen. Der letzte Abschnitt behandelt Schlussvorschriften.

Geregelt werden im 1. Abschnitt u.a. allgemein die Rechte und Pflichten von Versicherern und Versicherungsnehmern. (z.B. Anzeigepflichten bei Gefahrenerhöhung und Regelungen zu den Prämien). Außerdem sind darin die zivilrechtlichen Grundlagen der Versicherungsvermittler und Versicherungsberater kodifiziert. Bei den Versicherungsvermittlern wird zwischen Versicherungsvertretern und Versicherungsmaklern unterschieden.

Versicherungsvertreter ist demnach, wer von einem Versicherer oder einem Versicherungsvertreter damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen.

Versicherungsmakler ist, wer gewerbsmäßig für den Auftraggeber die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherer oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein. Als Versicherungsmakler gilt, wer gegenüber dem Versicherungsnehmer den Anschein erweckt, er erbringe seine Leistungen als Versicherungsmakler.